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Die Einkommensteuer ....
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Gast






BeitragVerfasst am: Sa Jul 14, 2012 9:25 am    Titel: Die Einkommensteuer .... Antworten mit Zitat

aus dem Internet:

"Das Land Nordrhein-Westfalen hat offenbar erneut eine Steuer-CD aus der Schweiz gekauft.
Namen und Kontenverbindungen von etwa 1000 vermögenden Deutschen sollen darauf gespeichert sein, berichtete die „Financial Times Deutschland” in ihrer Online-Ausgabe am Samstag.

Das Land soll demnach 3,5 Millionen Euro dafür gezahlt haben!"
Ich könnte mir vorstellen, daß dies nur 1 % der zu erwartenden Steuer-Nachzahlungen + Strafgeld beträgt.
Der Richter soll nun die 3,5 Mio Euro auf die fälllige Strafe draufsatteln!

Trotzdem:
Käme es nicht billiger, wenn wir unsere "Reiterei" in die Schweiz schicken würden ...


Nun auch schon wieder die Royal Bank of Scotland ...
als Steigbügelhalterin für die Steuersünder?

"Die Privatbank Coutts ist eine Tochter der britischen Royal Bank of Scotland (RBS) in der Schweiz. Coutts bezeichnet sich als Bank der britischen Königin, die zu den Kunden zählt. Im Buckingham Palast befindet sich sogar ein Geldautomat der Bank.

Beobachter führen das darauf zurück, dass die Steuersünder offenbar spekulierten, das Steuerabkommen mit der Schweiz werde in Kraft treten, bevor die deutsche Steuerfahndung Ermittlungen einleiten könne. Mit dem Abwarten hätten sie finanziell besser gestanden als bei einer Selbstanzeige.

Dies heißt also, daß das Steuerabkommen viel zu geringe Strafen beinhaltet ...

In den letzten Tagen hatten Medien über Durchsuchungen bei Kunden der Credit Suisse und Tricksereien mit Lebensversicherungen berichtet. Rund 1800 Fälle werden derzeit überprüft.

"Daran kann jeder sehen, wie wichtig es ist, dass Steuerfahnder ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können," sagte Walter-Borjahns.
Die Durchsuchungen zeigten "ebenfalls, dass wir Erkenntnisse durch Beschaffung von Informationen auf allen uns zur Verfügung stehenden und gerichtlich bestätigten Wegen brauchen, um Steuersündern auf die Spur zu kommen". Dazu gehöre auch weiterhin der dem Ankauf von CDs.

Die Schweiz hat Haftbefehle gegen zwei der Wuppertaler Fahnder und einen Düsseldorfer Kollegen ausstellen lassen.
Welch eine Frechheit von der Schweiz!


In der Regierungszeit des früheren Stuttgarter Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) hatte Baden-Württemberg den Ankauf solcher CDs unter Verweis auf die angebliche Rechtswidrigkeit des Handels abgelehnt.

Also auch Du, mein Sohn Mappus!
... und so etwas nennt sich Politiker.

Es gehe darum, "gewaltigen Steuerhinterziehungen auf die Spur zu kommen", sagt Walter-Borjahns: "Das Geld braucht der Staat für Schulen, Straßenbau und Kindergärten. Es gibt eine glasklare Logik: Wenn wir notorische Steuerbetrüger nicht zur Kasse bitten, zahlt der ehrliche Steuerzahler die Zeche."

Wink
Zeitlos
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Gast






BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 6:54 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zeitlos: Klaro. Die Zeche zahlen diejenigen, die nichts dafür können. Und wenn es zusätzliche Einnahmequellen wie Straßenmaut, Erhöhung von Mehrwert- und anderen Steuern sind. Oder - noch besser - Reduzierung staatlicher Leistungen, so dass dann - wieder wir - das zahlen dürfen. Das wird dann perfiderweise mit "Subventionsabbau", "Verschlankung" und welch auch immer gewählten Begriffen begründet. Mal sehen, wann die Kommunen für den notwendigen Erhalt der Straßen eine zusätzliche Gebühr von jedem Autofahrer verlangen, der in ihr wohnt. Oder wegen des immens zunehmenden Müllaufkommens die Müllgebühren weiter erhöht werden und für z.B. Glas- oder Papiermüllentsorgung Gebühren erhoben werden. Denkt mal dran, dass die Müllentsorgung früher ausschließlich kommunale Sache war. Nun verdienen ein paar Unternehmen Deutschlandweit Milliarden damit. Wer zahlt denn diese Zeche? Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 7:47 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mal was zum Thema Steuern in der BRD.
Bis 1977 wurde die Besteuerung in der "Reichs-Abgabenordnung" geregelt. Diese bezog sich auf die so genannte "Weimarer Verfassung" von 1919. 1977 wurde diese überarbeitet und heist nun "Abgabenordnung" und bezieht sich auf das "Grundgesetz für die BRD".
Die Abgabenordnung 1977 beachtet nicht das zwingend vorgeschrieben Zitiergebot nach Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes bezüglich grundrechtseinschränkender Eingriffe in nach Artikel 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum) gewährter Grundrechte.
Rechtssatz aus der Entscheidung des BverfG BVerfGE 49, 252ff vom 10.10.1978 – 1 BvR 475/78:
„Bei der Zwangsversteigerung wird durch staatliche Gewalt in das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Eigentum des Schuldners eingegriffen."
Zwar wird im § 413 AO grundsätzlich das Zitiergebot aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet, jedoch nicht im Hinblick auf Einschränkungen des Grundrechts aus Artikel 14 Abs. 1 GG.
Da der sechste Abschnitt der Abgabenordnung 1977 ( Vollstreckung, §§ 249 ff ) durchweg Einschränkungen des Eigentums beinhaltet, hätte auch das Grundrecht aus Artikel 14 Abs. 1 GG zitiert werden müssen. Diese Unterlassung führt zur Ungültigkeit des gesamten Gesetzes.

Nächste Katastrophe:
Die Abgabenordnung ist nie in Kraft getreten. In § 415 ist das Inkrafttreten der Abgabenordnung gesetzlich geregelt. Es ist kein Datum der Inkrafttretung hinterlegt, sondern unter §415 ist lediglich vermerkt "Inkraftgetreten". Somit sind alle Forderungen, welche sich auf die Abgabenordnung (AO) beziehen, nichtig.
Die Besteuerungsmöglichkeit wird nur stillschweigend vorausgesetzt
(siehe Urteil BVerfGE 55274-301 )

Nun soll mir bitte mal jemand erklären mit welchem RECHT Steuer CD's eingekauft werden. (Außer mit mit dem Recht desjenigen, der die "Knarre" an der Seite hängen hat.)
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Gast






BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 8:28 am    Titel: Antworten mit Zitat

"Das Land Nordrhein-Westfalen hat offenbar erneut eine Steuer-CD aus der Schweiz gekauft. Das Land soll demnach 3,5 Millionen Euro dafür gezahlt haben!"
Wenn's denn so währe ... kann ich auch nachvollziehen, warum Gelder zu wichtigen Sanierungen fehlen Rolling Eyes

Bin ja mal gespannt, wo ALLES endet!!!
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Katze110
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BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 9:49 am    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Angst, von den vermeintlich entdeckten Steuersündern wird keiner verarmen. Die Beamten der Finanzämter sind damit beschäftigt, genau hinzusehen, wo sie dem kleinen Mann noch ein paar Euro aus der Tasche ziehen können. Da wird genau geprüft, die wirklich Einkommensstarken, die ihr Geld im Ausland anlegen, werden mit viel Nachsicht behandelt. Eine Krähe hackt eben der anderen kein Auge aus.
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Gast






BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 10:38 am    Titel: Antworten mit Zitat

Grummel hat Folgendes geschrieben:

Nun soll mir bitte mal jemand erklären mit welchem RECHT Steuer CD's eingekauft werden. (Außer mit mit dem Recht desjenigen, der die "Knarre" an der Seite hängen hat.)

.... mit der Weisung in der Bibel:
"Gib dem Kaiser, was des Kaisers ist ..."
(Matth. 22,22)

Wenn jemand vom Staat Leistungen haben will, muß er auch - je nach Einkommen - dafür bezahlen!
Wenn dies ein Gesetz nicht hergibt, muß es geändert werden.

Ich habe in der Schule gelernt:

Steuerpflicht entsteht, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz eine Steuer knüpft, z. B.:
Wer Einkünfte erzielt, ist einkommensteuerpflichtig oder körperschaftsteuerpflichtig.
Wer als Unternehmer Umsätze ausführt, ist umsatzsteuerpflichtig.
Wer ein Gewerbe betreibt, ist gewerbesteuerpflichtig.
Wer ein Grundstück kauft oder verkauft, ist grunderwerbsteuerpflichtig.
Wer ein Erbe antritt, ist erbschaftsteuerpflichtig.


Wink
Zeitlos
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Gast






BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 4:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ein Grundstück kauft oder verkauft, ist grunderwerbsteuerpflichtig. ... und das kann ich bis heute nicht nachvollziehen!!!!!
Der "Machthaber" ist schon erfinderisch ... denn von dem ersparten Geld, zwecks Kauf eines Grundstückes, hat er ja schon Steuern einbehalten!!
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lesoleil
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BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 5:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Luzi_W hat Folgendes geschrieben:
Wer ein Grundstück kauft oder verkauft, ist grunderwerbsteuerpflichtig. ... und das kann ich bis heute nicht nachvollziehen!!!!!
Der "Machthaber" ist schon erfinderisch ... denn von dem ersparten Geld, zwecks Kauf eines Grundstückes, hat er ja schon Steuern einbehalten!!


Wieso kannst Du es nicht nachvollziehen Luzi_W? Nicht jeder der ein Grundstück kauft zahlt mit erspartem Geld.
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Gast






BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 6:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

GrunderwerbsSteuerpflicht lesoleil .... warum soll ich Steuern zahlen, wenn ich mir ein Grundstück kaufe????
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lesoleil
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BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 6:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat



Auch mit einem Kauf von Grund schließt man einen Kaufvertrag ab und zahlt eben auch diese Steuer. Ist halt wie bei jedem Kaufvertrag, oder zahlst Du dieselbe nicht bei Autokauf, Lebensmittel usw. ?

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BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 6:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Lebensmittel u.ä. bezahle ich Mehrwertsteuern ... beim Kauf eines Grundstückes erst Grunderwerbssteuern (ist noch gar nicht so alt das Gesetz) und dann Grundstückssteuern (für immer) ... nur damit Städte und Gemeinden die Gelder verschleudern können ... denn mein Grundstück muß ich ganz allein erhalten ... da gibt keiner etwas zu!!!!
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lesoleil
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BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 6:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Ja mei Luzi_W, bei Lebensmittel und ähnlichem hat das Kind nur einen anderen Namen erhalten.
Da kann man vieles einsparen wenn man viele Lebensmittel dort selbst anpflanzt.

Die Grundsteuer hält sich in Grenzen, wenn das Grundstück nicht gerade in einer Bauzone liegt.

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Gast






BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 6:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so zum lesen ...

Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer, die Grundstücksbesitzer an die Gemeinde abführen müssen. Wie hoch diese Form der Grundstückssteuer ist, hängt von drei Faktoren ab. Zum einen spielen der Einheitswert und die Grundsteuermesszahl eine Rolle, zum anderen der örtliche Hebesatz. 1
Der Einheitswert wird für das jeweilige Grundstück vom Finanzamt festgestellt. Diese Zahl können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.2
Die Grundsteuermesszahl ist abhängig vom jeweiligen Gebäudetyp.3
Wie hoch die endgültige Grundstückssteuer, in diesem Fall die Grundsteuer, ist, hängt jetzt noch vom Hebesatz der Gemeinde ab. Diesen erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung. Der Einheitswert wird jetzt mit Grundsteuermeszahl und Hebesatz multipliziert. 4
Letzte Steuer im Zusammenhang mit Immobilien oder Grundstücken ist die Spekulationssteuer. Liegen aktuell zwischen Kauf und Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie weniger als zehn Jahre, ist der Gewinn aus der Veräußerung steuerpflichtig. Wink

3 verschiedene Steuern für ein Grundstück ... hmmmm so kommt ... wer auch immer ... zu Geld!!
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Gast






BeitragVerfasst am: So Jul 15, 2012 7:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Na, im Steuern erfinden waren alle Herrschenden schon immer sehr kreativ.

Aber noch kreativer war die Gemeinde bei meinem letzten Bescheid:
Hat sie mir doch tatsächlich die Grundsteuer B für meine Nachbarin vom Konto abgezogen Mr. Green
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Gast






BeitragVerfasst am: Mo Jul 16, 2012 2:38 am    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die Steuerorgane nicht auch noch eine Geburtssteuer, eine jährliche Lebensabgabesteuer für das reine Leben, ohne irgendwelche Anrechnung auf Leistungen, die man daraus erwirkt, eine Atemsteuer, für jeden Atemzug (zur Vereinfachung pauschaliert nach Mann und Frau), eine Raumnutzungssteuer (Man benötigt ja schließlich Raum der Bundesrepublik Deutschland) .... einführt, ist doch alles ganz harmlos. Und eine drei- und vierfache Besteuerung ist doch fast die Regel, z.B.: Einkommenssteuer, Mineralölsteuer, Märchensteuer, (demnächst Autobahn-Maut).

Am Einfachsten wäre es doch, man gäbe ALLES Geld dem Staat, ginge dann zum Sozialamt und erhielte Hartz IV, steuerfrei. Das könnte dann auch automatisch geschehen, beim abhängig Beschäftigten. Dann können die Politiker nicht mehr behaupten, in der Bundesrepublik hätten die Leute viel zu viel Geld. Wink
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