Was dürfen Sie neben der Rente hinzuverdienen?

Im Alter bieten sich viele Möglichkeiten, den eigenen Leidenschaften nachzugehen, Kultur und Sport zu prägen oder sich etwas hinzuzuverdienen. Neben Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die oft sehr gering ausfallen, müssen Sie bei Einkünften die Steuerregelungen beachten. Wir geben einen Überblick zu den Regeln und Möglichkeiten, sich im Alter noch etwas dazuzuverdienen.

Wie viel Geld zählt als Zuverdienst?

Wenn Sie sich nach dem 63., 65. oder 67. Lebensjahr noch etwas dazuverdienen möchten, haben Sie etliche Möglichkeiten. Viele Betriebe, insbesondere aus dem Handwerk, setzen langjährige, erfahrene Mitarbeiter stundenweise zu Schulungszwecken ein. Die „alten Hasen“ vermitteln Lehrlingen und Berufseinsteigern Kniffe und Tricks. Sie bringen komplizierte Sachverhalte mit der nötigen Ruhe und Anschaulichkeit an die Frau oder den Mann.

Viele Menschen orientieren sich neu und nehmen einen Teilzeitjob an. Dadurch oder mit kreativen Erzeugnissen in etwas größerem Rahmen verdienen Sie Geld und müssen die gesetzlichen Grenzen beachten. Sie liegen aktuell bei 6300 Euro zusätzlich zur Rente. Dieser Betrag wird auf das Jahr gerechnet, was monatlich 525 Euro entspricht. Sie müssen diese Summe jedoch nicht aufteilen. Sie könnten die 6300 Euro theoretisch auch nur in einem Monat verdienen und in den übrigen Monaten nichts – der Gesamtjahresbetrag zählt.

Bei Einkommen darüber wird der Betrag durch die 12 Monate geteilt und zu 40 Prozent auf die Rentenbezüge angerechnet. Wenn Sie die Zuverdienstgrenze beispielsweise mit 100 Euro überschreiten, behalten Sie 60 Euro davon. Der Rest wird versteuert.

Bei größeren Einkommen wegen eines eigenen Betriebs können die Einkünfte deutlich höher ausfallen. Hierbei ist die Frage, ob Sie sich zum Renteneintritt wirklich zurückziehen. Legen Sie etwa die Leitung des Familienbetriebes in die Hände der nächsten Generation. Je nach Bedarf wird Ihr Rat und Ihre Arbeitskraft immer noch sehr geschätzt. Aber Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre Zeit frei einzuteilen und nur punktuell oder für wenige Stunden pro Woche zu arbeiten. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und folgen Sie Ihren Interessen und Bedürfnissen.

Sie „müssen“ nichts aufgeben, was Sie lieben, aber Sie „dürfen“ ein wenig kürzertreten und Ihren Ruhestand trotz sinnvoller Tätigkeit genießen.

Welche Möglichkeiten bieten sich noch, etwas dazuzuverdienen?

Ein kleiner oder großer Geldsegen ist nicht zwingend an eine klassische Arbeit gebunden. Neben dem Ehrenamt mit einer Aufwandsentschädigung wirkt bei Wettbewerben und Lotterien das Prinzip Hoffnung. Über eine staatliche Lotterie-Einnahme bei Neugebauer winkt die Chance auf eine ganz andere Art des Geldsegens. Sie haben nichts zu verlieren und Millionen Menschen – viele Rentnerinnen und Rentner – träumen davon, sich bisher unbezahlbare Wünsche zu erfüllen.

Die Möglichkeit eines unverhofften Geldsegens muss Engagement und Freude in keiner Weise entgegenstehen. Manchmal ist der materielle Lohn, den es zu erhalten gibt, weit von den gesetzlichen Grenzen entfernt. In Sportvereinen oder sozialen Einrichtungen ist eher von Aufwandsentschädigungen die Rede. Dort steht der Kontakt mit Menschen, die Hilfe benötigen, und die Kollegen im Fokus des Interesses.

Wie Sie sich auch entscheiden, wichtig ist stets die Motivation und Lust, die eigenen Fähigkeiten sinnvoll einzubringen. Dann sind zusätzliche Einnahmen zur Aufstockung der Rente oder Erfüllung kleiner Wünsche kein Problem. Den Traum von der nächsten großen Reise erfüllen sie sich vielleicht mit einem Glückslos.

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