Steuertipps für Rentner ? Steuererklärung
Früher mussten Rentner nur selten eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Da jetzt aber ein größerer Teil der Rente steuerpflichtig geworden ist, müssen auch Rentner mit kleineren Renten eine Einkommensteuererklärung bzw. Steuererklärung abgeben.

Rentner die Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag haben, müssen diese Einkünfte in der Anlage KAP eintragen. Zinseinkünfte sind u.a. Zinsen aus Guthaben aus einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto. Dividendeneinkünfte und Zinsen aus privaten Darlehensverträgen. Ab dem Veranlagungsjahr 2009 hat der Gesetzgeber eine Abgeltungssteuer auf Zinseinkünfte eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden also die fälligen Steuern direkt an der Quelle erhoben und abgeführt. Eine extra Angabe in der Steuererklärung ist somit nicht mehr notwendig.

Für Rentner die ein Grundstück verpachten oder ein Haus oder Wohnung vermieten, müssen die Anlage V+V mit abgeben. Die Einnahmen werden den Ausgaben gegenübergestellt und der Überschuss wird versteuert.

Rentner die sich nicht sicher sind ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen, können direkt beim Finanzamt nachfragen oder bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Hilfe suchen.
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