Früher mussten Rentner nur selten eine
Steuererklärung beim
Finanzamt einreichen. Da jetzt aber ein größerer Teil der Rente
steuerpflichtig geworden ist, müssen auch Rentner mit kleineren Renten
eine Einkommensteuererklärung bzw. Steuererklärung abgeben.
Rentner
die Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag haben, müssen diese
Einkünfte in der Anlage KAP eintragen. Zinseinkünfte sind u.a. Zinsen
aus Guthaben aus einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto.
Dividendeneinkünfte und Zinsen aus privaten Darlehensverträgen. Ab dem
Veranlagungsjahr 2009 hat der Gesetzgeber eine Abgeltungssteuer auf
Zinseinkünfte eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden also die fälligen
Steuern direkt an der Quelle erhoben und abgeführt. Eine extra Angabe
in der Steuererklärung ist somit nicht mehr notwendig.
Für
Rentner die ein Grundstück verpachten oder ein Haus oder Wohnung
vermieten, müssen die Anlage V+V mit abgeben. Die Einnahmen werden den
Ausgaben gegenübergestellt und der Überschuss wird versteuert.
Rentner
die sich nicht sicher sind ob Sie eine Steuererklärung einreichen
müssen, können direkt beim Finanzamt nachfragen oder bei einem
Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Hilfe suchen.