Früher mussten Rentner nur selten eine Steuererklärung beim
Finanzamt einreichen. Da jetzt aber ein größerer Teil der Rente
steuerpflichtig geworden ist, müssen auch Rentner mit kleineren Renten
eine Einkommensteuererklärung bzw. Steuererklärung abgeben.Rentner
die Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag haben, müssen diese
Einkünfte in der Anlage KAP eintragen. Zinseinkünfte sind u.a. Zinsen
aus Guthaben aus einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto.
Dividendeneinkünfte und Zinsen aus privaten Darlehensverträgen. Ab dem
Veranlagungsjahr 2009 hat der Gesetzgeber eine Abgeltungssteuer auf
Zinseinkünfte eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden also die fälligen
Steuern direkt an der Quelle er…
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