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Vaterschaftstest

 
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Inselmaus
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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 11:32 am    Titel: Vaterschaftstest Antworten mit Zitat

Nun wurde beschlossen das ein Vaterschaftstest nur innerhalb der Familie zulässig ist.
Das heißt dann: ein lediges Kind hat kein Recht darauf bei Zweifeln zu erfahren wer sein Erzeuger ist ?
Was bitte bezweckt der Gesetzgeber damit?
Ich kann das nicht verstehen.
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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 12:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich zu viele Samen spendende Lobbyisten, oder ...!
Gesetzgebung entwickelte sich zu einer Überraschungstüte .... ständig wechselt der Inhalt.
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Beiträge: 4892

BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 1:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Grüß Dich, liebe Inselmaus!
Schön, daß Dir dieses Gerichtsurteil aufgefallen ist!

Keine Sorge, die Richter sind nicht doof:
die Richter haben nur festgestellt, daß
das Kind
nicht verlangen kann, daß irgendein fremder Mann zum Vaterschaftstest herangezogen werden kann.
.... weil ein entsprechendes Gesetz noch fehlt.

"Da könnte ja jeder kommen und einen beliebigen Reichen zu erpressen!"

Damit zwingt das Gericht nun den Gesetzgeber, etwas genauer zu regeln.

Die Mutter kann immer einen Vaterschaftstest verlangen ... kann bei negativem Befund aber wegen Verleumdung verklagt werden, denn der Eingriff in das Leben Unbeteiligter ist groß.

Warum erkennt der Vater eigentlich sein Kind nicht an?
Gibt es hierfür Gründe?

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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 1:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zusätzliche, und unnütze Kosten!

Es ist immer wieder erfrischend, Fragen zu stellen, die man(n) sich, bei dem Wissen, selber beantworten könnte Wink
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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 1:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie müssen sich die, mit der Gesetzgebung Beschäftigten ja auch beschäftigen, sonst wären sie ja nutzlos.
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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 3:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bronchicum hat Folgendes geschrieben:
Zusätzliche, und unnütze Kosten!

Es ist immer wieder erfrischend, Fragen zu stellen, die man(n) sich, bei dem Wissen, selber beantworten könnte Wink


Wohl kaum, Bronchicum,
denn die Mutter hätte ja gleich bei der Geburt das Anerkennungsverfahren in die Wege leiten können.
Hat sie nicht gemacht. Warum?

Außerdem kann der Vater ja durchaus an einem Erben interessiert sein ...

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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 4:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts ist unmöglich, alles kann, nichts muss Wink
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Inselmaus
entdeckend


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Beiträge: 2489
Wohnort: Samara Costa Rica

BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 5:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Manchem zieht es den Boden unter den Füßen weg.😕
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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 5:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht, was sich diese Frau davon verspricht, einen Mann zwingen zu wollen - wie alt mag er jetzt wohl sein, sie ist 66 - nach all den Jahren die Vaterschaft anzuerkennen? Um ihm jetzt noch Vorwürfe für ihre schlechte Kindheit zu machen? Daran war die Mutter ja wohl auch nicht unbeteiligt. Allerdings verstehe ich auch nicht, dass sich der mögliche Vater weigert, sie nach all den Jahren anzuerkennen. Vielleicht fürchtet er bzw. seine Familie, dass sie Anspruch auf ein Erbe erheben möchte? Fragen über Fragen... Confused
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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 6:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

... weil er möglicherweise

1) der Vater gar nicht ist und

2) er mit seinen 90 Jahren seine Ruhe haben will.

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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 6:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gesetzliche Gleichstellung aller Kinder

Oftmals wird fälschlicherweise angenommen, dass lediglich ehelich geborene und leibliche Kinder von Gesetzes wegen am Nachlass beteiligt werden. Dem ist jedoch, aufgrund verschiedener Erbrechtsreformen längst nicht mehr so, denn im deutschen Erbrecht findet eine Gleichstellung aller Kinder statt. In der Praxis bedeutet dies, dass Adoptivkinder und uneheliche Kinder absolut gleichgestellt sind und ebenso wie eheliche Kinder erben. Ob die Elternschaft auf einer Adoption basiert und somit keine biologische Abstammung zwischen Kind und Erblasser gegeben ist, ist ebenso irrelevant wie die Frage, ob zwischen den Eltern des Kindes eine Ehe bestanden hat oder nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 8:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

"...dass Adoptivkinder und uneheliche Kinder absolut gleichgestellt sind und ebenso wie eheliche Kinder erben.."

Das ist aber wirklich ein alter Hut! Diese Regelung gibt es schon über 20 Jahre!!!
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BeitragVerfasst am: Di Apr 19, 2016 11:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die unehelichen Kinder ...
ja, sie werden gleichgestellt in Bezug auf die Erbschaftsansprüche
und zwar seit dem es möglich ist, anhand der Gene einwandfrei den Vater zu bestimmen.

In unserem Fall hat die Mutter nichts dazu ausgesagt und der (möglicherweise unschuldige) Vater ist Verdächtigungen ausgesetzt, die zu Erpressungen verleiten können.

Der Gesetzgeber hat diesen doch seltenen Fall bisher nicht unter Strafe gestellt.

Da kommt mir gerade ein Gedanke .... war der Vater vielleicht katholischer Pfarrer ...?

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BeitragVerfasst am: Mi Apr 20, 2016 4:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Dann gibt es ja keine Unklarheiten und alle Fragen erübrigen sich L
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Gast






BeitragVerfasst am: Mi Apr 20, 2016 7:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

Mad ... es gibt keine Unklarheiten ?

Diskriminierung im großen Stil ist hier im anmarsch, warum wurde ich nie zu einem Vaterschaftstest eingeladen, traut man mir das nicht zu? Jetzt ist die Chance vorbei.
Ich hasse diese Ausgrenzung von Minderheiten in Deutschland.

Mama, reiche mir das Beschwerdebuch Laughing
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