Versicherungen bewahren Verbraucher vor finanziellen Notsituationen. Dabei können einige Versicherungspolicen ausgemacht werden, auf die grundsätzlich niemand verzichten sollte.
Der Bedarf von Versicherungen für Senioren gestaltet sich jedoch anders als für Berufstätige. So benötigen Rentner beispielsweise keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Die Wichtigkeit von anderen Policen wächst dagegen im Alter. Sollte es einmal zu rechtlichen Unstimmigkeiten mit der Versicherung kommen, hilft ein kompetenter Anwalt für Versicherungsrecht.
Welche Versicherungen im Alter besonders sinnvoll sind, zeigt der folgende Artikel.
Private Haftpflichtversicherung
Wenn Dritten ein Schaden zugefügt wird, muss der Verursacher für diesen in unbegrenzter Höhe haften. Daher gibt es keinen Lebensabschnitt, in dem auf eine private Haftpflichtversicherung verzichtet werden könnte. Sämtliche Schäden, die grob fahrlässig oder fahrlässig verursacht werden, werden durch die Haftpflichtversicherung bis zu der im Versicherungsvertrag definierten Summe beglichen.
Für Rentner kommt es vor allem darauf an, dass in ihrer Haftpflichtversicherung auch die Deliktunfähigkeit eingeschlossen ist. Dann werden ebenfalls Schäden von der Versicherung übernommen, die bei einer vorliegenden Demenz verursacht wurden.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht, eine Krankenversicherung zu besitzen. Rentner sollten dabei die Faustformel beachten, in ihrem Ruhestand ebenso pflege- und krankenversichert zu sein, wie in ihrem Leben als Berufstätiger.
Der allgemeine Beitragssatz für Rentner liegt bei 14,6 Prozent, unabhängig von der gewählten Krankenversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht für Senioren einen Beitragssatz von 3,05 Prozent vor. Zusatzversicherungen können sich für gesetzlich krankenversicherte Rentner in einigen Fällen lohnen, beispielsweise für Wahlleistungen im Krankenhaus.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Rente bildet natürlich den perfekten Zeitpunkt, um endlich zeitlich unbegrenzt zu reisen. Dabei sollte jedoch keinesfalls auf eine Auslandsreisekrankenpolice verzichtet werden. Behandlungskosten, die im Ausland anfallen, werden durch die gesetzliche Krankenkasse nämlich nur teilweise oder sogar überhaupt nicht übernommen.
Mit zunehmendem Alter steigt natürlich das Risiko, im Urlaub zu erkranken. Ein medizinisch sinnvoller oder sogar nötiger Rücktransport aus dem Urlaubsort kann durchaus Kosten im fünfstelligen Bereich nach sich ziehen – derartige Kosten werden durch die Auslandsreisekrankenversicherung übernommen.
Pflegezusatzversicherung
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wächst stetig. Für die Pflege fallen dabei hohe Kosten an, die schnell zu einer großen finanziellen Belastung für Senioren werden können. Selbst, wenn sich der Bedarf an Pflege nur gering gestaltet, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen in der Regel nicht aus, um eine Deckung der Kosten zu erzielen. Grundsätzlich ist es daher sinnvoll, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Allerdings sollte der Abschluss dieser Versicherung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen, idealerweise bereits in einem jungen Alter. Mit steigendem Alter des Versicherungsnehmers, erhöhen sich bei dem Vertragsabschluss auch die Kosten für diesen. Besonders zu berücksichtigen ist auch das Leistungsspektrum: Versicherungsleistungen sollten bereits bei häuslicher Pflege und ab dem Pflegegrad 1 vorgesehen sein.
Private Unfallversicherung
Bei einem simplen Sturz können sich Senioren bereits schwerwiegende Verletzungen zuziehen. Oft wird eine Einlieferung ins Krankenhaus nötig. Falls als Folge des Unfalls Pflegeleistungen, besondere Anschaffungen oder Umbauten nötig werden, ist eine private Unfallversicherung von hohem Wert. Der einmalige Kapitalbedarf, der durch eine unfallbedingte Invalidität entsteht, sollte dabei durch die Versicherungssumme abgedeckt werden.
Falls zum Zeitpunkt des Unfalls bereits Vorerkrankungen oder Gebrechen bestanden, werden die Leistungen der Versicherung häufig gekürzt. Daher ist ein Tarif zu wählen, indem ein umfassender Verzicht auf dieses Recht zur Leistungskürzung enthalten ist.